Reform des österreichischen Sozialsystems
Das österreichische Sozialsystem umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen und ist für viele Menschen nur schwer nachvollziehbar. Dazu zählen unter anderem die Mindestsicherung, das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe sowie verschiedene Unterstützungsleistungen wie Pflegegeld, Behindertenleistungen und weitere Sozialbeihilfen. Ziel nach unserer Reform ist es, das System einfacher, gerechter und transparenter zu gestalten.
Mindestsicherung
Nach dem derzeitigen System kann grundsätzlich jede volljährige Person mit Wohnsitz in Österreich, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet ist, Anspruch auf Mindestsicherung haben. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob zuvor einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wurde oder nicht.
Künftig soll die Mindestsicherung jedoch ausschließlich als soziale Notfallhilfe dienen. Sie soll nur jenen Menschen gewährt werden, die aufgrund einer schweren Krankheit, einer Behinderung oder einer vergleichbaren außergewöhnlichen Notlage dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Die Mindestsicherung soll kein dauerhaftes Einkommen ohne Gegenleistung darstellen, sondern ausschließlich der Absicherung in echten Notfällen dienen.
Für Migranten soll anstelle der Mindestsicherung ein eigenes Integrations- und Unterstützungssystem geschaffen werden. Leistungen sollen dabei an Integrationsmaßnahmen und Beiträge zur Allgemeinheit gekoppelt werden und nicht automatisch in Form der Mindestsicherung erfolgen.
Notstandshilfe
Die Notstandshilfe soll weiterhin als Absicherung für Menschen dienen, die trotz intensiver Arbeitssuche nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes keine neue Beschäftigung finden.
Voraussetzungen für den Bezug sollen sein:
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mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Österreich,
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eine durchschnittliche Arbeitszeit von mindestens 30 Wochenstunden,
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nachweisliche Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle.
Diese Regelung soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten und somit auch für Asylberechtigte gelten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Höhe der Notstandshilfe soll sich am letzten Einkommen orientieren und mindestens zwei Drittel des bisherigen Nettoeinkommens betragen. Sollte dieser Betrag unter dem festgelegten Mindestbetrag der Mindestsicherung liegen, soll zumindest dieser Mindestbetrag ausbezahlt werden.
Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld soll weiterhin allen Personen zustehen, die mindestens ein Jahr in Österreich gearbeitet und die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben.
Künftig soll das Arbeitslosengeld 90 % des letzten Nettoeinkommens betragen und grundsätzlich auf eine Bezugsdauer von höchstens einem Jahr begrenzt werden.
Um unverhältnismäßig hohe Leistungen zu vermeiden, soll das anrechenbare Einkommen bei einem letzten Gehalt von 3.500 Euro gedeckelt werden. Liegt das vorherige Einkommen darüber, werden dennoch höchstens 90 % dieses Deckelungsbetrages als Arbeitslosengeld ausbezahlt.
Weitere Sozialleistungen
Leistungen wie Pflegegeld, Behindertenleistungen und andere soziale Unterstützungen sollen unverändert bestehen bleiben. Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit Unterstützung benötigen, sollen weiterhin die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit
Obdachlosigkeit soll durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und sozialen Organisationen verhindert werden. Präventive Maßnahmen sowie eine rasche Unterstützung in akuten Notlagen sollen dabei im Mittelpunkt stehen.
Vereinheitlichung des Sozialsystems
Ein wesentliches Ziel der Reform ist die Vereinheitlichung des österreichischen Sozialsystems. Sozialleistungen sollen künftig bundesweit nach einheitlichen Regeln vergeben werden. Unterschiedliche Regelungen und Leistungshöhen zwischen den einzelnen Bundesländern sollen entfallen, um mehr Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit zu schaffen.