Reform des Strafvollzugs und Stärkung der Justiz
Österreich braucht dringend eine umfassende Reform des Strafvollzugs. Die Justizanstalten stehen seit Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Überbelegung, Personalmangel, steigende Anforderungen und teilweise veraltete Infrastruktur erschweren einen modernen und funktionierenden Strafvollzug. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern geschützt wird und Opfer von Straftaten die notwendige Unterstützung und Anerkennung erhalten.
Unser Ziel ist ein Strafvollzug, der Sicherheit, Gerechtigkeit und Resozialisierung miteinander verbindet. Freiheitsstrafen müssen konsequent vollzogen werden, gleichzeitig soll der Strafvollzug aber auch dazu beitragen, dass Menschen nach Verbüßung ihrer Strafe wieder dauerhaft in die Gesellschaft integriert werden und nicht erneut straffällig werden.
Resozialisierung stärken und Haftanstalten entlasten
Ein zentraler Bestandteil der Reform muss die deutliche Stärkung der Resozialisierung sein. Programme zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft sollen massiv ausgebaut und stärker an den individuellen Voraussetzungen der Inhaftierten ausgerichtet werden.
Dazu gehören insbesondere Bildungs- und Ausbildungsangebote, berufliche Qualifizierung, psychologische und soziale Betreuung sowie eine gezielte Vorbereitung auf die Zeit nach der Haft. Auch die Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und einer stabilen Wohnsituation kann entscheidend dazu beitragen, Rückfälle zu verhindern.
Unser Ziel ist es, die Rückfallquote nachhaltig zu senken und Menschen nach ihrer Haft eine realistische Perspektive für ein straffreies Leben zu geben.
Gleichzeitig muss die Überbelegung der Justizanstalten reduziert werden. Bei weniger schweren Delikten sollen daher alternative Formen des Strafvollzugs und Möglichkeiten einer frühzeitigen Entlassung häufiger geprüft werden. Dies darf jedoch nicht pauschal erfolgen, sondern muss an klare gesetzliche Voraussetzungen und eine sorgfältige Einzelfallprüfung gebunden sein.
Wo keine erhebliche Gefahr für die Gesellschaft besteht, sollte der Staat stärker auf Maßnahmen setzen, die eine Wiedereingliederung ermöglichen und gleichzeitig die Justizanstalten entlasten. Freiheitsentzug muss dort konsequent eingesetzt werden, wo er tatsächlich notwendig ist.
Mehr Personal und bessere Infrastruktur
Eine nachhaltige Reform des Strafvollzugs ist ohne ausreichende finanzielle Mittel nicht möglich. Die Justizanstalten benötigen eine verlässliche und langfristige Finanzierung, um ihre Aufgaben professionell erfüllen zu können.
Unser Ziel ist es, ausreichend qualifiziertes Personal und moderne infrastrukturelle Rahmenbedingungen in allen Justizanstalten sicherzustellen.
Dafür braucht es mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie bessere Arbeitsbedingungen für Justizbedienstete. Überlastung und Personalmangel dürfen nicht zum Dauerzustand werden. Gleichzeitig müssen Ausbildung und fachliche Weiterbildung des Personals gestärkt werden.
Auch bei der Infrastruktur besteht Handlungsbedarf. Moderne und sichere Einrichtungen sind eine Voraussetzung für einen funktionierenden Strafvollzug. Investitionen sollen daher sowohl in Sicherheitsmaßnahmen als auch in zeitgemäße Unterbringungs-, Ausbildungs- und Betreuungseinrichtungen fließen.
Ein gut ausgestatteter Strafvollzug ist letztlich auch eine Investition in die Sicherheit der Bevölkerung.
Eine unabhängige und transparente Justiz
Neben der Reform des Strafvollzugs braucht es auch strukturelle Veränderungen innerhalb der Justiz. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat hängt wesentlich davon ab, dass Entscheidungen unabhängig, nachvollziehbar und nach einheitlichen Maßstäben getroffen werden.
Unser Ziel ist eine starke, unabhängige und transparente Justiz, in der für alle Menschen dieselben rechtsstaatlichen Grundsätze gelten.
Daher fordern wir die Einrichtung eines unabhängigen und pluralistisch zusammengesetzten Komitees, das anstelle eines einzelnen Bundesgeneralanwalts die oberste Weisungsspitze in der Justiz bildet.
Ein solches Gremium soll für mehr Transparenz und gegenseitige Kontrolle sorgen und gleichzeitig verhindern, dass einzelne Personen eine übermäßige Machtkonzentration erhalten. Die Ausübung von Weisungsbefugnissen muss nachvollziehbar und frei von parteipolitischer Einflussnahme erfolgen.
Damit soll insbesondere verhindert werden, dass in der Bevölkerung der Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz entsteht. Recht muss für alle gleichermaßen gelten – unabhängig von Herkunft, Vermögen, gesellschaftlichem Status oder politischem Einfluss.
Konsequenz bei schweren Straftaten
Eine Reform des Strafvollzugs darf jedoch nicht bedeuten, dass schwere Straftaten verharmlost werden. Gerade bei besonders schweren Delikten muss der Schutz der Opfer und der Gesellschaft oberste Priorität haben.
Unser Ziel ist es, bei schweren Straftaten konsequent zu handeln und insbesondere die Opfer nachhaltig zu schützen.
Bei schweren Sexualdelikten, insbesondere bei Missbrauch, müssen die Strafen der Schwere der Tat angemessen sein. Solche Straftaten stellen für die Betroffenen häufig einen tiefgreifenden und langfristigen Einschnitt in ihr Leben dar. Die Folgen können weit über die eigentliche Tat hinausreichen und das weitere Leben der Opfer dauerhaft beeinflussen.
Daher müssen bei besonders schweren Delikten strengere Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung gelten. Bei Straftätern, von denen weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht, darf eine vorzeitige Entlassung nicht leichtfertig erfolgen. Entscheidungen müssen auf einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung und klaren gesetzlichen Kriterien beruhen.
Gleichzeitig muss auch bei schweren Straftaten der Grundsatz eines rechtsstaatlichen Verfahrens gewahrt bleiben. Härtere Strafen müssen klar gesetzlich geregelt und verhältnismäßig sein.
Unser übergeordnetes Ziel
Eine erfolgreiche Reform des Strafvollzugs muss mehrere Ziele gleichzeitig verfolgen: mehr Sicherheit, weniger Rückfälle, bessere Bedingungen in den Justizanstalten, eine konsequente Strafverfolgung und eine starke Resozialisierung.
Wir wollen einen Strafvollzug, der dort konsequent durchgreift, wo die Gesellschaft geschützt werden muss, aber gleichzeitig dort Perspektiven schafft, wo eine erfolgreiche Wiedereingliederung möglich ist.
Dafür braucht Österreich einen Strafvollzug, der ausreichend finanziert, personell gut ausgestattet und infrastrukturell modern ist. Gleichzeitig braucht es eine unabhängige und transparente Justiz, die das Vertrauen der Bevölkerung verdient.
Unser Ziel ist daher ein Strafvollzug, der Sicherheit gewährleistet, Opfer schützt, Rückfälle verhindert und gleichzeitig eine echte zweite Chance ermöglicht, wenn dies mit dem Schutz der Gesellschaft vereinbar ist.